Das deutschsprachige Mittelland repräsentiert das wirtschaftliche Herzland der Schweiz, wo Zürich, Bern und Aargau zusammen über 40% des Bruttoinlandsprodukts der Nation erwirtschaften. Im Jahr 2025 navigieren diese Kantone das komplexe Gleichgewicht zwischen Umweltpolitik und wirtschaftlicher Stabilität, wobei jeder unterschiedliche Ansätze zur Elektrofahrzeugbesteuerung annimmt, die ihre politischen und fiskalischen Prioritäten widerspiegeln.
Kanton Zürich (ZH): Das fragile Elektrofahrzeug-Paradies
Zürich, die größte Stadt und Wirtschaftshauptstadt der Schweiz, hat sich als elektrofahrzeugfreundlicher Kanton positioniert, aber dieser Status steht 2025 unter zunehmendem politischem Druck.
Steuerbasis
Das System des Kantons kombiniert Hubraum mit Gesamtgewicht unter Verwendung einer progressiven Stufenratenstruktur, die mit beiden Metriken zunimmt.
Elektrofahrzeug-Politik (2025)
Zürich unterhält derzeit eine 100%ige Steuerbefreiung für alle Elektrofahrzeuge. Diese Politik macht Zürich zu einem der attraktivsten Kantone für EV-Besitz; ein Tesla Model Y-Besitzer zahlt 0 CHF jährlich. Diese Befreiung hat dazu geführt, dass Zürich die höchste Dichte neuer EV-Zulassungen im Land hat.
Zukunftsaussichten: Die drohende Abschaffung
Diese Befreiung ist jedoch politisch gefährdet. Mit der höchsten Dichte neuer EV-Zulassungen im Land steht der kantonale Straßenfonds vor einem Einnahmendefizit. Eine politische Koalition drängt aktiv auf die Abschaffung der Befreiung und die Einführung einer gewichtsbasierenden Abgabe zur Sicherung der Infrastrukturfinanzierung. Während die Befreiung für 2025 gilt, deutet die Entwicklung auf die Wiedereinführung der EV-Besteuerung in naher Zukunft hin.
Kanton Bern (BE): Das Auslaufen der Großzügigkeit
Bern präsentiert einen Fall für zeitlich begrenzte Umweltanreize, bei denen Elektrofahrzeugvorteile bewusst so gestaltet sind, dass sie auslaufen.
Steuerbasis
Bern berechnet Steuern basierend auf Gesamtgewicht (Gesamtgewicht), ein geradliniges System, das Fahrzeugmasse mit Straßenbelastung korreliert.
Elektrofahrzeug-Politik: Die "Klippe"
Bern bietet einen 60% Rabatt auf die Standardgewichtsteuer für EVs, aber streng für das Jahr der Erstzulassung plus drei Folgejahre. Dies schafft ein vierjähriges Fenster reduzierter Besteuerung.
Sobald dieses Fenster abläuft, unterliegen EV-Besitzer der vollen Gewichtsteuer. Angesichts der Tatsache, dass EVs typischerweise schwerer sind als ihre Verbrennungsgegenstücke aufgrund der Batteriemasse, stehen Besitzer älterer EVs in Bern oft vor höheren Steuerrechnungen als Besitzer vergleichbarer Benzinautos.
Politikbegründung
Dieser Ansatz spiegelt Berns Philosophie wider, Übergangsunterstützung für neue Technologien zu bieten und gleichzeitig langfristige fiskalische Nachhaltigkeit sicherzustellen. Das "Klippen"-Design fördert den Flottenumsatz und verhindert dauerhafte Einnahmeverluste.
Kanton Aargau (AG): Das Interregnum
Aargau befindet sich in einer Übergangsphase, operierend unter einem veralteten System bei gleichzeitiger Vorbereitung umfassender Reform.
Aktuelle Steuerbasis
Der Kanton besteuert derzeit basierend auf "Steuer-PS" abgeleitet von Hubraum, einem archaischen System, das wenig Bezug zu modernen Fahrzeugeigenschaften oder Umweltbelastung hat.
Elektrofahrzeug-Politik
Aargau besteuert derzeit EVs basierend auf einer generischen Leistungsberechnung, die keine bedeutenden Anreize bietet, wodurch es zu einem der teureren Kantone für leistungsstarke Elektroautos wird.
Bevorstehende Reform: Implementierung 2026
Der Kanton hat ein neues Fahrzeugsteuergesetz finalisiert, das für den 1. Januar 2026 geplant ist. Diese Reform wird die Steuerbasis auf eine 50/50-Aufteilung zwischen Gesamtgewicht und Leistung übertragen, wodurch das archaische "Steuer-PS"-System modernisiert wird.
Das neue System verspricht gerechter und umweltbewusster zu sein, obwohl die Details der EV-Behandlung unklar bleiben. Dies schafft Unsicherheit für aktuelle und potenzielle EV-Besitzer in Aargau.
Vergleichende Analyse: Deutschsprachiges Mittelland 2025
| Kanton | Steuerbasis | EV-Behandlung | Status 2025 |
|---|---|---|---|
| Zürich | Hubraum + Gewicht | 100% Befreiung (gefährdet) | Stabil aber politisch herausgefordert |
| Bern | Gesamtgewicht | 60% Rabatt, 4-Jahres-Limit | Zeitlich begrenzte Anreize |
| Aargau | Steuer-PS (Leistung) | Generische Leistungsberechnung | Reform 2026 ausstehend |
Wirtschaftliche und Mobilitätsimplikationen
Der Ansatz des deutschsprachigen Mittellandes zur EV-Besteuerung hat bedeutende Auswirkungen auf den Mobilitätsübergang der Schweiz:
- Zürichs Fragilität: Die potenzielle Abschaffung von EV-Befreiungen könnte die Einführung im größten Markt der Schweiz verlangsamen und nationale EV-Verkaufsziele beeinflussen.
- Berns Rationalität: Der zeitlich begrenzte Ansatz bietet ein Modell für andere Kantone, die Umweltziele mit fiskalischer Verantwortung ausbalancieren.
- Aargaus Unsicherheit: Die Übergangsphase schafft Planungsherausforderungen für Unternehmen und Verbraucher in diesem wirtschaftlich wichtigen Kanton.
Als Wirtschaftsmacht der Schweiz werden die Steuerpolitiken des deutschsprachigen Mittellandes die nationale Entwicklung in Richtung nachhaltiger Mobilität maßgeblich beeinflussen. Die Spannung zwischen Zürichs EV-freundlichen Politiken und dem wachsenden fiskalischen Druck veranschaulicht die Herausforderungen, umweltpolitische Ambitionen mit wirtschaftlicher Realität auszubalancieren.